Prüfungen und Termine

Anmeldepflicht für LV und LK


Um Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät zu besuchen, braucht es ZWINGEND eine ANMELDUNG zur Lehrveranstaltung (LV) in KSL.

ACHTUNG: Melden Sie sich INNERHALB DER ERSTEN 3 SEMESTERWOCHEN auch für die zur Lehrveranstaltung gehörende LEISTUNGSKONTROLLE 1. TERMIN (LK) an! Wer nicht fristgerecht zur Leistungskontrolle angemeldet ist, kann keine ECTS-Punkte für die LV erwerben.


Mobilitätsstudierende


Studierende, die an einer anderen Schweizer Universität immatrikuliert sind, müssen sich ebenfalls zwingend für Leistungskontrollen anmelden.


BENEFRI: Für Studierende der Universitäten Freiburg und Neuenburg ist die vorgängige Einschreibung im BENEFRI-Programm zwingend um ETCS-Punkte von der Universität Bern zu erwerben. Dies gilt auch dann, wenn sie sich keine Reisekosten rückerstatten lassen wollen. Die Einschreibung für BENEFRI muss JEDES SEMESTER ERNEUT vorgenommen werden.


Studierende anderer Schweizer Universiäten: Melden Sie sich bei Semesterbeginn beim Prüfungssekretariat um die Formalitäten der Anrechnung von Leistungen der Universität Bern an Ihr Studium zu klären (wiebke.monson@unibe.ch).


Abmeldung von Leistungskontrollen


Abmeldungen können Sie über die Planungsansicht in KSL vornehmen. Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich per E-Mail an Wiebke Monson.


Die Fristen zur Abmeldung von Prüfungen sind jeweils 2 bzw. 3 Wochen vor den Prüfungswochen, d.h.:



  • Ende Kalenderwoche 48 für Prüfungen, die im Dezember stattfinden.

  • Ende Kalenderwoche 4 für Prüfungen, die im Februar stattfinden.

  • Ende Kalenderwoche 19 für Prüfungen, die im Mai/Juni stattfinden.

  • Ende Kalenderwoche 33 für Prüfungen, die im September stattfinden.


Von schriftlichen Liestungsnachweisen (Essays, Pro-/Seminararbeiten) können Sie sich in KSL bis zum Tag der Abgabefrist abmelden. Verlängerungen der Abgabefristen sind nur aus guten Gründen (bspw. Arbeitstätigkeit ab 20%, Betreuungspflichten, Militärdienst, Krankheit) möglich und müssen bei den Dozierenden mit einem schriftlichen Nachweis (Kopie Arbeitsvertrag/Lohnausweise, Familienbüchlein, Marschbefehl, Attest usw.) beantragt werden.

Ab dem HS20 gelten folgende Einreichfristen (Beschluss Fakultärer Prüfungsausschuss vom 27.2.2020):

  • 6-9 Monate ab Veranstaltungsende für Pro- und Seminararbeiten (Das genaue Datum wird von den jeweiligen Dozierenden festgelegt und in KSL bekanntgegeben).
  • Übrige schriftliche Leistungsnachweise: 15. August für Arbeiten des vorangehenden FS und 1. März für Arbeiten des vorangehenden HS.

Fristgerechte Abmeldung von schriftlichen Leistungsnachweisen:

  • Studierende können sich bis zum Tag der Abgabefrist von dieser Art der Leistungskontrolle abmelden (sie verzichten damit auf jegliche ETCS-Punkte für die LV). Die Abmeldung muss bei der/dem Dozierenden UND in KSL erfolgen.

Benotung bei Nicht-Einhalten der Fristen:

  • Werden diese Fristen ohne Nachweis wichtiger Gründe (nachgewiesene Arbeitstätigkeit von mindestens 20%, Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst usw., vgl. RSL Theol Art. 8 Abs. 4) trotz bestehender Anmeldung für die Leistungskontrolle in KSL nicht eingehalten, wird die schriftliche Arbeit mit der Note 1(!) bewertet (eine ungenügende Leistung kann 1x innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden)

Fristverlängerung:

  • Bei Fristverlängerungen aus wichtigen Gründen ist eine schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung zwischen dem/der Studierenden und dem/der Dozierenden zu treffen (mindestens per E-Mail an das Prüfungssekretariat zu schicken), in der auch der Grund für die Verlängerung festgehalten wird.

Die Prüfungen zu allen* Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät finden bis auf Weiteres in folgenden Kalenderwochen statt:

Prüfungswochen
 KW 7

 KW 22
(letzte Woche FS)
 KW 23
(1. vorlesungsfreie Woche)
 KW 36

 KW 51
(letzte Woche HS)
mündliche Prüfungen HS**
 schriftliche Prüfungen FS** mündliche Prüfungen FS**

  schriftliche Prüfungen HS**
Modulprüfungen AT

Modulprüfungen PT (Hom./Lit. und Seelsorge/Pastoralpsych.)
Modulprüfungen NT

GK Ältere Geschichte des Christentums  GK Neuere Geschichte des Christentums
 GK Dogmatik
Graecum (KW 6)
Repetitorium Griechisch (KW 6)
Latinum  Hebraicum (mündlich und schriftlich)
Nach- und Wiederholungs- prüfungen von KW36 Nach- und Wiederholungs-prüfungen von KW51 des Vorjahres und von KW7 Nach- und Wiederholungs- prüfungen von KW22 und KW23

*Disziplinäre Schlussevaluationen werden an individuell mit den Dozierenden zu vereinbarenden Daten abgelegt. Diese sollten (soweit möglich) NICHT in den Prüfungswochen liegen und werden als einzige Prüfungen nicht vom Prüfungssekretariat organisiert.
**Gilt nur sofern in dieser Tabelle nicht anders angegeben.

Obligatorische Anmeldung

Bachelor- und Masterarbeiten müssen mittels Anmeldung beim Prüfungssekretariat angemeldet werden (Anmeldeformular hier). Es gelten die im Folgenden aufgeführten Fristen.

Nach neuem Studienplan (2017):

Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt 1 Jahr nach der Anmeldung beim Master in Antikem Judentum 6 Monate nach der Anmeldung. Die Abgabe der Bachelorarbeit muss 6 Monate nach der Anmeldung erfolgen. Das Startdatum wird individuell mit dem Erstgutachter vereinbart.

Beachten Sie bitte die Fristen zum Einreichen von Schriftlichen Leistungsnacheweisen bei Abschluss oder Exmatrikulation

Nach altem Studienplan (2009):

Fristen Abschlussarbeiten
 Deadline Einreichen des Anmeldeformulars beim Prüfungssekretariat  Abgabefrist Arbeit
Donnerstag, 15. August 2024 Samstag, 15. Februar 2025
Samstag 15. Februar 2025 Freitag, 15. August 2025

Abschluss Major-Studium und Integralstudium (Mono) Theologie

Major- und Monofachstudierende, die ihr Bachelor- oder Masterstudium abschliessen wollen, müssen sich mittels Anmeldeformular FRISTGERECHT beim Prüfungssekretariat für den Abschluss anmelden (Formular + Beilagen per Mail an Wiebke Monson oder im Büro A 309 vorbeibringen). Beim Bachelor- und beim Masterabschluss wird eine Prüfungsgebühr von je CHF 300.- fällig (einzige Ausnahme: Sie haben Ihr Studium vor 2020 begonnen und bei Beginn des Studiums auch die damals fällige Gebühr über CHF 150.- bezahlt). Bei der Anmeldung zum Bachelor- und zum Masterabschluss muss dem Anmeldeformular ein Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr beigelegt werden. Anmeldeformulare und Einzahlungsscheinsscheine sind auch in Papierform erhältlich. Sie finden sie vor dem Prüfungssekretariat (Büro A 309, 3. OG, Länggassstr. 51, 3012 Bern).

WICHTIG: Bei der Bezahlung unbedingt den Vermerk "1535 31-036" anbringen, damit die Zahlung zugewiesen werden kann.

Es gelten folgende Anmeldefristen:

  • Für den Abschluss am Ende des HS: Anmeldung bis zum 10. Dezember
  • Für den Abschluss am Ende des FS: Anmeldung bis zum 15. Mai

Abschluss Minor-Studium

Minor-Studierende müssen ihren Abschluss nicht bei der Theologischen Fakultät anmelden. Der Abschluss erfolgt durch die Fakultät, an welcher sie im Major studieren. Wenden Sie sich an den Studienkoordinator, Prof. Stefan Münger, sobald Sie die für den Minor-Abschluss erforderlichen Leistungen erbracht haben. Dieser wird dann Ihren Abschluss prüfen und ggf. Ihr Studienprogramm in KSL abschliessen. Erst danach kann die zuständige Fakultät auch den Major-Abschluss in KSL vornehmen.

Abschluss generell (Bachelor und Master):

Wer per Ende Herbstsemester sein Studium abschliessen möchte (Exmatrikulation ab FS), muss:

  • Bis spätestens Ende Kalenderwoche 7 sämtliche Leistungsnachweise (auch Bachelorarbeit etc.) zur Korrektur eingereicht haben bzw. sämtliche Prüfungen absolviert haben (auch Nachprüfungen oder Kolloquium der Masterarbeit etc.).

Wer per Ende Frühlingssemester sein Studium abschliessen möchte (Exmatrikulation ab HS), muss:

  • Bis spätestens Ende Kalenderwoche 36 sämtliche Leistungsnachweise (auch Bachelorarbeit etc.) zur Korrektur eingereicht haben bzw. sämtliche Prüfungen absolviert haben (auch Nachprüfungen oder Kolloquium der Masterarbeit etc.).

Bachelorabschluss (mit und ohne Übertritt in das Masterstudium):

Wer sich im Frühjahrsemester vom Bachelor in den Master umschreiben lassen will (Masterstudium ab FS), muss:

  • Dies auf dem Semesterkontrollblatt vermerkt haben.
  • Sicherstellen, dass sämtliche Bachelorleistungen bis zum 31. März vorliegen und in KSL erfasst sind.

Wer sich im Herbstsemester vom Bachelor in den Master umschreiben lassen will (Masterstudium ab HS), muss:

  • Dies auf dem Semesterkontrollblatt vermerkt haben.
  • Sicherstellen, dass sämtliche Bachelorleistungen bis zum 31. Oktober vorliegen und in KSL erfasst sind.

Wer sein Bachelor-Diplom an der Akad. Abschlussfeier (im Oktober) erhalten will, muss:

  • Bis spätestens Ende Kalenderwoche 32 sämtliche schriftlichen Arbeiten (inkl. Bachelorarbeit) bei den Dozierenden zur Korrektur eingereicht haben (zweimonatige Korrekturfrist).
  • Die Dozierenden müssen bis spätestens zum 1. Oktober sämtliche Noten dem Prüfungssekretariat gemeldet haben.

Masterabschluss und Lernvikariat:

Wer sein Master-Diplom an der Akad. Abschlussfeier (im Oktober) erhalten will, muss:

  • Bis spätestens Ende Kalenderwoche 28 seine/ihre Master-Arbeit im Prüfungssekretariat eingereicht haben (zweimonatige Korrekturfrist + Kolloquium vier Wochen nach Erhalt der Gutachten).
  • Bis spätestens Ende Kalenderwoche 32 sämtliche schriftlichen Arbeiten bei den Dozierenden zur Korrektur abgegeben haben (zweimonatige Korrekturfrist).
  • Die Dozierenden müssen bis spätestens zum 1. Oktober sämtliche Noten dem Prüfungssekretariat gemeldet haben

Wer per 1.8. in das Vikariat gehen möchte, muss folgende Termine einhalten:

  • Spätester Abgabetermin der Masterarbeit ist der 1. März. Nur so können die reglementarischen Korrekturfristen und das vier Wochen später daran anschliessende Kolloquium seitens der Fakultät garantiert werden.
    Eine spätere Abgabe ist nur möglich, wenn sich sämtliche Beteiligten (StudierendeR, [Ko-]referenInnen und Prüfungssekretariat) schriftlich auf einen anderen Terminplan einigen können, der das rechtzeitige Eintragen der Note gewährleistet. Diese Vereinbarung ist im Prüfungssekretariat zu deponieren.
  • Späteste Abgabe von Noten seitens der Dozierenden im Prüfungssekretariat ist der 20.7.

Akademische Abschlussfeier

  • Donnerstag, 16. Oktober 2025
  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Donnerstag, 21. Oktober 2027

Studienwoche im HS

  • jährlich in der Kalenderwoche 41 (Änderungen vorbehalten)