An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen
Anmeldepflicht für LV und LK
Um Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät zu besuchen, braucht es ZWINGEND eine ANMELDUNG zur Lehrveranstaltung (LV) in KSL.
ACHTUNG: Melden Sie sich INNERHALB DER ERSTEN 3 SEMESTERWOCHEN auch für die zur Lehrveranstaltung gehörende LEISTUNGSKONTROLLE 1. TERMIN (LK) an! Wer nicht fristgerecht zur Leistungskontrolle angemeldet ist, kann keine ECTS-Punkte für die LV erwerben.
Mobilitätsstudierende
Studierende, die an einer anderen Schweizer Universität immatrikuliert sind, müssen sich ebenfalls zwingend für Leistungskontrollen anmelden.
BENEFRI: Für Studierende der Universitäten Freiburg und Neuenburg ist die vorgängige Einschreibung im BENEFRI-Programm zwingend um ETCS-Punkte von der Universität Bern zu erwerben. Dies gilt auch dann, wenn sie sich keine Reisekosten rückerstatten lassen wollen. Die Einschreibung für BENEFRI muss JEDES SEMESTER ERNEUT vorgenommen werden.
Studierende anderer Schweizer Universiäten: Melden Sie sich bei Semesterbeginn beim Prüfungssekretariat um die Formalitäten der Anrechnung on Leistungen der Universität Bern an Ihr Studium zu klären (nadja.bucheli@unibe.ch).
Abmeldung von Leistungskontrollen
Abmeldungen können Sie über die Planungsansicht in KSL vornehmen. Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich per E-Mail an Nadja Bucheli.
Die Fristen zur Abmeldung von Prüfungen sind jeweils 2 bzw. 3 Wochen vor den Prüfungswochen, d.h.:
- Ende Kalenderwoche 49 für Prüfungen, die im Dezember stattfinden
- Ende Kalenderwoche 4 für Prüfungen, die im Februar stattfinden
- Ende Kalenderwoche 19 für Prüfungen, die im Mai/Juni stattfinden
- Ende Kalenderwoche 34 für Prüfungen, die im September stattfinden
Von schriftlichen Liestungsnachweisen (Essays, Pro-/Seminararbeiten) können Sie sich in KSL bis zum Tag der Abgabefrist abmelden. Verlängerungen der Abgabefristen sind nur aus guten Gründen (bspw. Arbeitstätigkeit ab 20%, Betreuungspflichten, Militärdienst, Krankheit) möglich und müssen bei den Dozierenden mit einem schriftlichen Nachweis (Kopie Arbeitsvertrag/Lohnausweise, Familienbüchlein, Marschbefehl, Attest usw.) beantragt werden.