Doktoratsvereinbarung

Die Doktoratsvereinbarung ist ein verbindliches Instrument zur optimalen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen eines Doktorats an der Universität Bern. Sie enthält Angaben zu Zeitplan, Zielen und Rahmenbedingungen sowie zu allfälligen Auflagen oder weiteren Leistungen während des Doktorats.

Die Formulare für die Doktoratsvereinbarung (mit bzw. ohne Anstellung) finden sich hier:

https://www.unibe.ch/studium/studienangebote/doktorat/doktoratsstudium/doktoratsvereinbarung/index_ger.html

Das Formular für das Exposé findet sich hier:

 

Gemäss Promotionsreglement der Theologischen Fakultät (PromR Theol 22, Art. 14) ist spätestens sechs Monate nach der Immatrikulation zwischen der Doktorandin oder dem Doktoranden und der Begleitkommission eine erste Doktoratsvereinbarung abzuschliessen. Diese erste Doktoratsvereinbarung ist mit den Unterschriften der Doktorandin oder des Doktoranden und der Mitglieder der Begleitkommission der Promotionskommission zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Zusätzlich zu dieser ersten Doktoratsvereinbarung ist gleichzeitig ein inhaltliches Exposé inklusive ausgewählter Sekundärliteratur und Stellungnahme der Begleitkommission zur Kenntnisnahme durch die Promotionskommission beizulegen. Die Promotionskommission muss nur die erste Doktoratsvereinbarung mit dem Exposé zur Kenntnis vorgelegt bekommen.

Anschliessend muss die Doktoratsvereinbarung jährlich zwischen Doktorandin oder Doktorand und Begleitkommission besprochen und schriftlich neu angepasst werden.