Nachwuchswissenschaftler*innen auf Post-Doc-Ebene können Anträge zur finanziellen Unterstützung in Angelegenheiten und für Massnahmen im Bereich von Gleichstellung und Diversität bei der KGD stellen.
Zweck
Gefördert werden Anliegen, die im Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeit Aspekte der Gleichstellung und/oder Diversität betreffen. In der Strategie 2030 legt die Universität Bern im Rahmen des Aktionsplans Chancengleichheit einen breiten Diversitätsbegriff zugrunde. Neben dem Streben nach der Gleichstellung von Frauen* und Männern* sind weitere Themenfelder aufgenommen worden, an denen sich die KGD orientiert. Dazu zählen:
- Geschlecht
- physische und psychische Beeinträchtigung
- Alter
- ethnische Herkunft (Sprache, Nationalität, Hautfarbe, Migrationserfahrung, Religion)
- soziale Herkunft und Stellung
- sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität
Die KGD möchte mit dem Fonds Post-Docs unterstützen, die mit Blick auf eine oder mehrere dieser Kategorien finanzielle Unterstützung in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit benötigen. Dies kann von der klassischen Hilfe in der Care-Arbeit wie die Finanzierung einer Kinderbetreuung zur Teilnahme an einer Tagung bis hin zur Zahlung eines Aufpreises für ein Einzelzimmer an einer Konferenzteilnahme, das aus therapeutischen Gründen bei psychischer Beeinträchtigung benötigt wird, reichen.
Kriterien
Der Antrag ist von Post-Docs der Theologischen Fakultät ad personam für einen konkreten Anlass zu stellen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass das Anliegen eine oder mehrere der oben genannten Kategorie(n) der Diversität mit Blick auf die eigene wissenschaftliche Tätigkeit betrifft. Der beantragte Betrag liegt bei maximal 400 CHF.
Antragsverfahren
Anträge können jederzeit gestellt werden. Grundsätzlich werden diese während der Vorlesungszeit bearbeitet. Bei ausserordentlicher Dringlichkeit ist dies im Antrag kenntlich zu machen. In diesem Fall wird die Bearbeitung auch ausserhalb der Vorlesungszeit vorgenommen.
Der Antrag ist bei der Vorsitzenden der KGD, Prof. Dr. Magdalene L. Frettlöh, in schriftlicher Form (pdf-Format) einzureichen. Über den Antrag entscheiden alle Kommissionmitglieder. Der Inhalt der Anträge wird vertraulich behandelt. Der Antrag besteht aus zwei Teilen (insgesamt maximal 1 Seite):
- kurze Beschreibung des Verwendungszwecks und Begründung, inwiefern dieser Aspekte der Gleichstellung und Diversität betrifft (maximal ½ Seite),
- grobe Kostenaufstellung, aus der hervorgeht, wofür das beantragte Geld verwendet werden soll und an welchen Stellen ggf. ebenfalls Geld beantragt (und ggf. bewilligt) wurde (maximal ½ Seite).