Vor Beginn der Doktoratsstufe sucht sich die Doktorandin oder der Doktorand eine hauptverantwortliche Begleitperson und reicht ihr eine kurze Beschreibung des Promotionsprojektes von etwa einer Seite mit dem untenstehenden Formular Doktorat_Theologie_UniBE_Beschreibung_Stellungnahme_ger.docx ein (siehe Art. 5 des Studienplans zum Promotionsreglement 2022).
Hauptverantwortliche Begleitperson kann ein Mitglied der Theologischen Fakultät der Universität Bern sein, wenn es einer der folgenden Kategorien angehört (siehe Art. 12 PromR Theol 22): a ordentliche Professorinnen und Professoren, b ausserordentliche Professorinnen und Professoren, c assoziierte Professorinnen und Professoren, d Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, e Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, f habilitierte hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten, g Privatdozentinnen und Privatdozenten und h nicht habilitierte Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien «Advanced Postdoc» und «Senior Research Assistant». Listen der Mitglieder der Theologischen Fakultät finden sich auf https://www.theol.unibe.ch/index_ger.html unter "Institute".
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Fakultät eine hauptverantwortliche Begleitperson zur Verfügung stellt (siehe Art. 9 Abs. 6 PromR Theol 22).
Bei positiver Antwort bestätigt die hauptverantwortliche Begleitperson bei der Anmeldung zum Doktorat in einer schriftlichen Stellungnahme als Beilage zur Doktoratsbestätigung (zur Doktoratsbestätigung siehe Schritt 2), dass das Projekt den fachwissenschaftlichen Anforderungen entspricht, und erklärt ihre Bereitschaft, die Doktorandin oder den Doktoranden bis zum Abschluss der Promotion hauptverantwortlich zu betreuen. Die hauptverantwortliche Begleitperson bestimmt nach Rücksprache mit der Doktorandin oder dem Doktoranden die weitere Zusammensetzung der Begleitkommission (siehe Art. 5 des Studienplans zum Promotionsreglement 2022).